Teenager zocken illegal im Internet
Glücksspiele sind für Jugendliche verboten. Doch einer Studie zufolge spielt jeder zehnte Hamburger Schüler zwischen 14 und 18 Jahren im Internet illegal um Geld. Besonders beliebt: Online-Poker und Sportwetten.Monatlich 54 Euro Einsatz
Obwohl der Studie zufolge 84 Prozent der jugendlichen Spieler davon ausgehen, dass sie auf Dauer Verluste machen, geben sie den Traum vom schnellen Geld nicht auf. Ein Widerspruch? Im Gegenteil. Die Glücksspielforschung hat herausgefunden, dass das Hinterherjagen von Verlusten (wissenschaftlich: Chasing-Verhalten) eines der suchtfördernden Merkmale von Glücksspielen ist. Auch beim Online-Pokern kommen, wenn um Geld gespielt wird, einige Suchtfaktoren zusammen (s. Seite 2).
Hohes Suchtpotential
Die Glücksspielforschung hat das Suchtpotenzial verschiedener Glücksspielarten untersucht und deutliche Unterschiede festgestellt. Lotto zum Beispiel zählt zu den sogenannten „weichen“ und damit ungefährlicheren Glücksspielen. Der Grund: Zwischen Einsatz, Gewinnermittlung und -auszahlung verstreicht jeweils eine längere Zeitspanne, der Spieler kann Abstand zum Geschehen gewinnen.
Für „harte“ Glücksspiele mit hohem Suchtpotenzial gilt: Ein Einsatz, ein Spiel und eine Gewinn- oder Verlustmeldung jagen die nächste. Je schneller die Spielabfolge, desto größer der „Nervenkitzel“, der sich aus der Mischung von euphorischer Hoffnung auf Gewinn und der Angst vor Verlust ergebe, erklärt die Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim.
Auch ohne Krawatte
Der Anreiz, Gewinne sofort wieder zu investieren, und der Versuch, Verluste möglichst umgehend auszugleichen, können auch beim Online-Pokern zur exzessiven Spielteilnahme verleiten und den Ausstieg erschweren. Um so leichter fällt dagegen der Einstieg – auch für Jugendliche. In die virtuellen Spielräume gelangt man zu jeder Tages- und Nachtzeit, auch unter 18 und ohne Krawatte. Ein Internetzugang und ein Prepaid-Bezahlsystem genügen.
In Deutschland machen sich nicht nur Jugendliche, sondern auch erwachsene Teilnehmer von Online-Glücksspielen strafbar. Das Internet gilt als öffentlicher Raum. Und „wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft“, heißt es im Strafgesetzbuch (§ 285).
Verbote greifen nicht
Die Rechtslage ist klar, aber das Verbot greift nicht. Die Online-Kasinos werden im Ausland betrieben, wo andere Gesetze gelten. Und wer in der globalen virtuellen Welt gegen nationale Gesetze verstößt, muss erst einmal gefunden werden.
Im Fall der Hamburger Jugendlichen setzt man deshalb auf pädagogische Maßnahmen. In einem gemeinsamen Projekt wollen mehrere Zentren und Institute Maßnahmen zur Spielsuchtprävention an Schulen entwickeln und erproben.