Hearty Christmas Greetings
Dienstag, 23. Dezember 2003 6:52
Da öffne ich den Postkasten, auf einmal sehe ich eine englische Weihnachts-Glückwunschkarte. Hat mir etwa Martin aus Kanada eine geschickt? Nein, leider nicht, aber das nette Online-Casino, wo ich vor 3 Jahren ein paar tausend Euros hineingebuttert habe, wünscht mir frohe Weihnachten und einen guten Rutsch. Danke das ist ja sehr aufmerksam, sowas nennt man Kundenbindung. Aber von mir bekommt ihr keinen müden Cent mehr.
Ach ja, allen Lesern meines Weblogs auch ein Frohes Fest und einen Guten Rutsch.
Thema: Persönliches | Kommentare (0) | Autor: Thomas
Bislang war es ständige Rechtsprechung, dass Glücksspiele nur dann in Deutschland rechtlich zulässig sind, wenn sie eine deutsche, behördliche Erlaubnis hatten. Dies hatte unter anderem zur Folge, dass ein Unternehmen, dass auf eine ausländische Webseite linkte, die ihre Wett-Angebote auch in Deutschland anbot, wettbewerbswidrig handelte.