Definition Spielsucht | keine Anerkennung als Krankheit
Krankhafte Spielsucht, den Kern der Sache trifft mehr “Glücksspielsucht”, wird von der WHO (World Health Organization) unter “Störungen der Impulskontrolle” eingeordnet.
Und obwohl die wesentlichen Merkmale für die Glücksspielssucht denen der Abhängigkeit von einer psychoaktiven Substanz (z.B. Alkohol, Heroin usw.) gleichen, ist Glücksspielsucht bisher nicht als eigenständige Krankheit anerkannt. Notwendige therapeutische Maßnahmen werden somit von den Krankenkassen und anderen Trägern der Sozialversicherung nur finanziert, wenn zusätzlich anerkannte Erkrankungen diagnostiziert wurden.
(gefunden bei www.wecarelife.at)
Persönliche Meinung: Man hört ja immer wieder, dass sich die Casinos Austria erfolgreich dagegen wert, Spielsucht als Krankheit offiziell anzuerkennen. Verständlich, könnte sich ja geschäftsschädigend auswirken …
Montag, 8. November 2010 18:24
Die deutschen Krankenkassen haben pathologisches, also krankhaftes Glücksspiel übrigens erst 1991 als behandlungswürdige Krankheit anerkannt